Kapital | |
Team | Gregor Koch |
Thema | Kapital BdIII. Kapitel 45: Die absolute Grundrente (Konspekt) |
Verweis | [ Exzerpt ] |
Status | 1. Lesung |
Letzte Bearbeitung | 01.03.2005 |
Home | http://www.mxks.de |
Kapitel 45: Die absolute Grundrente
Sechster Abschnitt: Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente (» E)
Kapitel 45: Die absolute Grundrente (» E)
Das Gesetz der Differnetialrente ist durchaus unabhängig davon, ob für den schlechteste Boden (Bodenart A) Grundrente gezahlt wird oder nicht.
Würde - wie in der folgenden Untersuchung gezeigt - auch der schlechteste Boden zusätzlich Grundrente einbringen, gälte das Gesetz der Differentialrente genau so.
|
[Voraussetzungen der Untersuchung] |
Wenn bei höherer Nachfrage der Marktpreis so hoch steht, dass ein auf Boden A angelegtes Zusatzkapital den Produktionspreis einbringt, so gnügt dies als Voraussetzung für eine Neuanlage auf Boden A. Diese Neuanlage bewirkt, dass der allgemeine Produktionspreis fällt, aber nicht mehr so tief,
"...als zur Zeit, wo der Produktionspreis von Klasse B den Markt regulierte. Der Produktionspreis von A bildet die Grenze, nicht für das temporäre, sondern für das relativ permanente Steigen des Marktpreises.
"
(S. 758)
|
[Hoher Marktpreis als Voraussetzung für Neuanlage auf schlechterem Boden] |
In Fällen, wo der kapitalistische Pächter über die Neuanlage entscheiden kann, würde er unter obigen Voraussetzungen den Boden in Bebauung nehmen. Das Grundeigentum stellt jedoch unter gewöhnlichen Bedingungen eine Schranke für die Neuanlage eines solchen Kapitals dar.
" Und das Grundeigentum als Schranke bleibt fortbestehn, auch da, wo die Rente als Differentialrente fortfällt, d.h. auf der Bodenart A.
"
(S. 759)
|
[Grundeigentum als Schranke für Neuanlage des Pächters auf Boden A] |
In einigen Ausnahmefällen liegt aber eine faktische Aufhebung des Grundeigentums vor:
Erstens: wenn der Grundeigentümer selbst Kapitalist oder der Kapitalist selbst Grundeigentümer ist.
Zweitens: Wenn bei relativ hohem Marktpreis einzelne rentelose Bodenstücke vorhanden sind, weil ja für den Grundeigentümer das Gesamtrental des verpachteten Bodens entscheidend ist.
Drittens: Wenn ein Pächter im Verlauf eines Pachtvertrags auf derselben Pachtung zusätzliches renteloses Kapital anlegt.
|
[Ausnahmefälle] |
Doch es zeigt sich, dass in der Regel selbst der schlechteste Boden erst Rente abwerfen muss, damit seine Bebauung vom Grundeigentümer gestattet wird. Dies ist auch die Ursache dafür, dass die Marktpreise bis zu dem Punkt steigen, wo Rente abgeworfen wird.
"In beiden Fällen wäre die Rente des Bodens A nicht einfache Folge des Steigens der Getreidepreise, sondern umgekehrt: der Umstand, daß der schlechteste Boden Rente abwerfen muß, damit seine Bebauung überhaupt erlaubt wird, wäre die Ursache des Steigens der Getreidepreise bis zu dem Punkt, wo diese Bedingung erfüllt werden kann."
(S. 763)
|
[Auch der schlechteste Boden muss Rente abwerfen, damit seine Bebauung lohnt] |
Somit ist also
" das Grundeigentum der schöpferische Grund dieser Preissteigerung. Das Grundeigentum selbst hat Rente erzeugt. "
(S. 763)
|
[Grundeigentum als schöpferischer Grund für die Erzeugung von Rente] |
Renteloser Boden selbst der Klasse A findet sich genau genommen nur dort, wo
a) das Pachtgeld vom Arbeitslohn bzw. vom Durchschnittsprofit abgezweigt wird.
b) wo Kolonien in Bebeauung genommen werden (hier liegt eine
"legale oder faktische Nichtexistenz des Grundeigentums
"
(S. 764) vor.) |
[Renteloser Boden A nur bei Lohn- bzw. Profitabzug und in Kolonien] |
Juristisches Grundeigentum kann zwar keine Rente schaffen, ist jedoch der formale Machtfaktor für die Grundeigentümer, den Bodenpreis zu regulieren.
"Da das Grundeigentum der Voraussetzung nach ohne die Verpachtung nichts einträgt, ökonomisch wertlos ist, so ist ein geringes Steigen des Marktpreises über den Produktionspreis hinreichend, um den neuen Grund und Boden schlechtester Sorte in den Markt zu bringen."
(S. 766)
|
[Juristisches Grundeigentum als Machtfaktor für die Regulation des Bodenmarktes] |
Es fragt sich also: Ist diese Grundrente des schlechtesten Bodens ein wertunabhängiges Element des Produktionspreises?
Antwort: Da ja Produktionspreis und Wert nur im Durchschnittsfall identisch sind, können Agrarprodukte generell über ihren Produktionspreis, aber unter ihrem Wert verkauft werden.
|
[Ist die Rente ein wertunabhängiges Element des Produktionspreises?] |
Das Verhältnis des Produktionspreises einer Ware zu ihrem Wert ist bestimmt durch die organische Zusammensetzung eines Kapitals. Vernältnismäßig niedrige organische Zusammensetzung, wie sie in der Agrarproduktion üblicherweise vorliegt, heißt: niedriger Produktionspreis.
Es kann in entwickelten kapitalistischen Ländern generell vorausgesetzt werden, dass das agrikole Kapital organisch niedriger zusammengesetzt ist als das industrielle.
|
[Niedrigere organische Zusammensetzung heißt: niedrigere Produktivkraft] |
Ein Wertüberschuss über den Produktionspreis erklärt allerdings noch nicht das Vorhandensein einer absoluten Grundrente auch auf dem schlechtesten Boden. In der Agrarproduktion unterbindet das Grundeigentum aber durch das Abverlangen der Rente die Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit (= die Reduzierung des Werts auf den Produktionspreis), wie das in der industriellen Produktion der Fall ist.
|
[Grundeigentum unterbindet die Ausgleichung des Mehrwerts zu Durchschnittsprofit] |
Das Grundeigentum gestattet ohne Rente keine neue Kapitalanlage. Und diese Rente ist zumindest ein Teil des des Wertüberschusses von Agrarprodukten über ihren Produktionspreis. Das Monopol in der Agrarproduktion besteht also darin, dass keine Wertnivellierung auf den Produktionspreis stattfindet.
" ... nur infolge des Monopols des Grundeigentums [kann] der Wertüberschuß der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres allgemeinen Marktpreises werden. "
(S. 771)
Alle Differentialrenten steigen infolge der absoluten Grundrente,
" um die entsprechenden Multipeln von r [s. Tab.], da nach der Voraussetzung P+r zum regulierenden Marktpreis wird."
(S. 771)
|
[Das 'Monopol' der Agrarprodukte und seine Folgen] |
Marktpreisschwankungen der Agrikulturprodukte zwischen Produktionspreis und Wert verursachen das Enstehen von mehr oder weniger Rente, oder aber den Ausgleich des agriloken Durchschnittsprofits mit dem der industriellen Produkte.
|
[Marktpreisschwankungen der Agrarprodukte zwischen Produktionspreis und Wert] |
Ist die Bodenverpachtung vollzogen, so ist auch die absolute Schranke für die nötigen Kapitalanlagen temporär aufgehoben. | [Temporäre Aufhebung der Schranken für Kapitalanlagen] |
Tendenziell findet eine Ausgleichung der organischen Zusammensetzung von agrikolem und gesellschaftlichem Durchschnittskapital statt. Gleiche organische Zusammensetzung bedeutet aber nicht auch gleiche Wertzusammensetzung.
|
[Ausgleich der Zusammensetzungen von agrikolem und gesellschaftlichem Durchschnittskapital] |
" Aber hiervon abgesehn, ist der eigentümliche Charakter der Agrikultur zu erwägen."
(S. 775)
Bei der Agrikultur handelt es sich
"nicht nur um die gesellschaftliche, sondern auch um die naturwüchsige Produktivität der Arbeit, die von den Naturbedingungen der Arbeit abhängt.
"
(S. 775)
"
a) Es ist möglich, daß die Zunahme der gesellschaftlichen Produktivkraft
{= allgemeine Produktivitätssteigerung(d.V.)} in der Agrikultur die Abnahme der Naturkraft nur kompensiert oder nicht einmal kompensiert ... " (S. 775)
"
b) Es ist auch möglich, daß bei steigendem Getreidepreis die absolute Produktmasse abnimmt, während das verhältnismäßige Surplusprodukt wächst; "
(S. 775)
z. B. beim Ersatz von Hand durch Maschinenarbeit.
c) bei Produktivitätssteigerung kann eine mäßige Marktpreissteigerung über den Durchschnitt bereits ausreichen, dass schlechter Boden rentabel bebaut werden kann.
|
[Eigentümlichkeiten der Agrikultur] |
Hier ist die preisbestimmende Funktion des Hauptnahrungsmittels (Getreide) für alle anderen agrikolen Kapitale zu berücksichtigen: Das Produkt der Viehweide, die ebenso gut als Getreidefeld genutzt werden könnte, muss im Preis hoch genug steigen,
"...um dieselbe Rente abzuwerfen wie gleich guter Ackerboden; die Rente des Kornlands geht hier also bestimmend in den Viehpreis ein."
(S. 776)
|
[Preisbestimmende Funktion des Hauptnahrungsmittels] |
Die absolute Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den ersten Blick vorspiegeln, dass die Grundrente einzig durch Monopolpreisbildung verursacht wäre: Einem norwegischen Waldbesitzer bspw. scheint die Rente, die er von einem Holzhändler einstreicht, allein durch seine Monopolstellung zuzukommen. Da die Waldarbeit einen hohen Anteil an variablem Kapital erfordert, steckt im Wert des Holzes ein größerer Mehrwert als im Produkt von Kapitalen höherer Zusammensetzung. Durchschnittsprofit und Rente können leicht aus dem Marktpreis des Holzes bezahlt werden.
|
[Irreführende Erscheinungen bei der Grundrente] |
Eintritt gleich guten bzw. besseren Bodens in die Neubebauung kann vorkommen, wenn
|
[Wann kann gleich guter bzw. besserer Boden in die Bebauung eintreten?] |
" Das Wesen der absoluten Rente besteht also darin: gleich große Kapitale in verschiednen Produktionssphären produzieren, je nach ihrer verschiednen Durchschnittszusammensetzung, bei gleicher Rate des Mehrwerts oder gleicher Exploitation der Arbeit, verschiedne Massen von Mehrwert. In der Industrie gleichen sich diese verschiednen Massen von Mehrwert zum Durchschnittsprofit aus und
[780]
verteilen sich auf die einzelnen Kapitale gleichmäßig als auf aliquote Teile des Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum, sobald die Produktion Grund und Boden braucht, sei es zur Agrikultur, sei es zur Extraktion von Rohstoffen, hindert diese Ausgleichung für die im Boden angelegten Kapitale und fängt einen Teil des Mehrwerts ab, der sonst in die Ausgleichung zur allgemeinen Profitrate eingehn würde. Die Rente bildet dann einen Teil des Werts, spezieller des Mehrwerts der Waren, der nur statt der Kapitalistenklasse, die ihn aus den Arbeitern extrahiert hat, den Grundeigentümern zufällt, die ihn aus den Kapitalisten extrahieren. Es ist hierbei vorausgesetzt, daß das agrikole Kapital mehr Arbeit in Bewegung setzt, als ein gleich großer Teil des nicht agrikolen Kapitals. Wie weit die Abweichung geht oder ob sie überhaupt existiert, hängt ab von der relativen Entwicklung der Agrikultur gegenüber der Industrie. Der Natur der Sache nach muß mit dem Fortschritt der Agrikultur diese Differenz abnehmen, wenn nicht das Verhältnis, worin der variable gegenüber dem konstanten Teil des Kapitals abnimmt, beim industriellen Kapital noch größer ist als beim agrikolen.
"
(S. 779 f.)
In der extraktiven Industrie, wo die Rohstoffe als Element des konstanten Kapitals wegfallen, spielt die absolute Rente eine noch bedeutendere Rolle
|
[Das Wesen der absoluten Grundrente: Zusammenfassung] |